Zur Beobachtung der IBD durch den Verfassungsschutz
Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz Hans-Georg Maaßen hat die Beobachtung der Identitären Bewegung in einigen Bundesländern eingeräumt. Die Identitäre Bewegung Deutschland e.V. widerspricht diesem Vorgehen vehement.
In dem Online-Artikel „Verfassungsschutz beobachtet rechte ‚Identitäre Bewegung‘“ vom 30. Mai 2016 berichtet die Rheinische Post unter anderem, die Identitäre Bewegung Deutschland e.V. würde seit neuestem von verschiedenen Landesämtern des Verfassungsschutzes beobachtet. Hierzu konkret benennt Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen folgenden Anlass: „Wir haben festgestellt, dass sie in verschiedenen Bundesländern von reinen Internetaktivitäten zu Verabredungen im realen Leben übergegangen sind“. [1]
Zu dieser Entwicklung stellt die Identitäre Bewegung Deutschland e.V. Folgendes fest: Eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz ist unbegründet. Im Gegensatz zum insinuierten Verdacht steht die Identitäre Bewegung Deutschland e.V. dafür ein, die demokratische Verfassungsordnung in Deutschland zu verteidigen. Erklärtes Ziel unserer politischen Vereinigung ist die Förderung einer offenen Debatte über die Zukunft unseres Kontinents im Zuge von Herausforderungen, die durch zunehmende Vernetzung und starken Migrationsdruck für unsere ethnokulturelle Identität entstehen. Denn Demokratie braucht Identifikation mit der eigenen Ordnung.
In Zukunft zu erwartende Anschuldigungen seitens einzelner Landesämter werden wir genau prüfen und im Falle berechtigter Vorwürfe innerhalb der eigenen Struktur dagegen vorgehen. Indes stellt sich die Frage, inwiefern „Verabredungen“ als Begründung für eine „Verdachtsbeobachtung“ (Dietrich Murswiek) genügen. Anstatt anscheinend wahllos von Treffen junger Menschen zu sprechen, sollte der Verfassungsschutz genau hinsehen und unsere politischen Taten als Verein bewerten. Dieser stellt sich den dramatischen Entwicklungen in unserem Land und handelt dabei im Sinne der demokratischen Grundordnung und gegen ein Klima gestörter Meinungsfreiheit.
[1] www.rp-online.de/politik/deutschland/verfassungsschutz-beobachtet-rechte-identitaere-bewegung-aid-1.6007847