Verfassungsschutzbericht 2017 und die IB
Pressemitteilung zum Verfassungsschutzbericht 2017
Aufgrund einiger Anfragen wollen wir nachfolgend eine kurze Stellungnahme zum Verfassungsschutzbericht 2017 hier veröffentlichen. Die Passage zur Identitären Bewegung Deutschland e.V. bietet keine substanziell neuen Erkenntnisse und arbeitet wie gewohnt mit Mutmaßungen, Spekulationen und weitgehenden Interpretationen. Hier wird einmal mehr deutlich, dass der Verfassungsschutz keine unfehlbare Behörde ist, sondern durchaus zu politisch instrumentalisierten Zwecken missbraucht wird.
Einmal mehr wird das Konzept des Ethnopluralismus als eine Idealvorstellung des ethnisch und kulturell homogenen Staates bewusst fehlinterpretiert. Die Identitäre Bewegung hat nie von absoluter, sondern von relativer Homogenität gesprochen. Die historischen Entwicklungslinien in Mitteleuropa, die auch immer durch Migrationsströme und Einwanderung geprägt waren, sind evident und dennoch sind Staaten, Nationen und Völker immer durch ihre Exklusivität und Grenzziehung gekennzeichnet gewesen, die sich aus einem identitären Mosaik aus ethnischer Herkunft, Kultur, sozialen Normen, Sprache und Geschichte ergeben. Einen Staat lediglich als beliebigen Personenzusammenschluss ohne gemeinsam verbindendes Element darzulegen, ist eine reichlich absurde Vorstellung, die auch gewiss nicht im Sinne der Väter des Grundgesetzes stand. Ein bindendes – wenn auch kein absolut gültiges – Element bleibt jedoch auch die gemeinsame Herkunft und tradierte Geschichtslinie. Daher lehnt die IB das Konzept des Multikulturalismus ab.
Die Ablehnung der multikulturellen Gesellschaft als Argument für eine Beobachtung der Identitären Bewegung anzuführen, ist – gelinde ausgedrückt – lächerlich. Der Verfassungsschutz sollte seine essentielle Aufgabe in der Abwehr tatsächlicher Gefahren für die demokratische Grundordnung und die deutschen Bürger sehen. Die Verteidigung eines bestimmten Gesellschaftsbildes wie dem Multikulturalismus gehört nicht zu den Aufgaben des Verfassungsschutzes und unterliegt diskursiven und gesellschaftlichen Aushandlungsprozessen.
Weiterhin wird die falsche Behauptung aufgestellt, dass Teile der IB Kontakte ins rechtsextremistische Lager oder eben eine entsprechende Vergangenheit hätten. Die Identitäre Bewegung hat immer ihre klare Distanz zur altrechten und extremistischen Szene deutlich gemacht. Personen mit entsprechender Vergangenheit haben ihren Schritt aus dieser Szene nicht aus strategischen, sondern ausschließlich aus ideologischer Reflexion und Ablehnung vollzogen.
Da diese Vorwürfe schon seit nahezu zwei Jahren vom Verfassungsschutz wiederholt werden, haben wir die Kampagne „Verfassungsschützer“ ins Leben gerufen. Diese Kampagne wird mit einer Klage gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz verbunden, die weiterhin läuft und in der im einstweiligen Verfahren ein Teilerfolg erzielt werden konnte, da der Verfassungsschutz sich dazu verpflichtete, bei der Identitären Bewegung den Zusatz „Verdachtsfall“ hinzuzufügen. Demnach fällt die IBD in keine abschließende Bewertungskategorie zur Definition des „Rechtsextremismus“. Unser Ziel ist ganz klar, die Beobachtung durch den Verfassungsschutz jedoch vollständig zu unterbinden, da es keine konkreten Anhaltspunkte für diese Beobachtung gibt und die Positionen der Identitären Bewegung innerhalb der gesellschaftspolitischen Ebene diskutiert und verhandelt werden müssen. Die Positionen stellen jedoch keine Gefahr für den Bestand unserer verfassungsmäßigen Grundordnung dar.