Kurzmitteilung – Urteil gegen die Identitäre Bewegung vor dem Verwaltungsgericht Köln
In einem weiteren Klageverfahren der Identitären Bewegung Deutschland gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz, wurde heute dem Antrag auf Löschung aus den Verfassungsschutzberichten und der Kategorisierung als „rechtsextrem“ durch das Bundesamt vom VG Köln nicht stattgegeben. Im zweistündigen Prozess wurde einmal mehr deutlich, mit welchem tief verinnerlichten, linksideologischen Selbstverständnis Gerichte und Verfassungsschutz inzwischen operieren. So blieb es beim alten Vorwurf, dass die Identitäre Bewegung einen ethnokulturellen Volksbegriff vertrete, der gegen die Grundsätze der „Menschenwürde“ im Grundgesetz verstoßen würde.
Die „Menschenwürde“ wird zu diesem Zweck als moralische Universalwaffe herangezogen und dabei bewusst vage und unbestimmt gehalten. Diese willkürliche Auslegung von Gericht und VS reicht so weit, dass damit faktisch jede Migrations- und Einwanderungskritik das Potential hat als verfassungsfeindlich ausgelegt zu werden. Denn für sie gibt es keinen bestimmbaren Standort eines deutschen Volkes mit exklusiven ethnisch- und kulturellen Identitätsmerkmalen. Nochmals wiederholte der Verfassungsschutz die Auffassung, dass das deutsche Volk immer nur identisch mit der Summe seiner Staatsbürger sein könne. Dass diese Auffassung historisch inkonsistent ist, haben wir bereits in vielen anderen Artikeln deutlich skizziert. Wir werden in der Folge nun das schriftliche Urteil abwarten und die inhaltlichen und argumentativen Vorbereitungen für die nächste Instanz treffen.
Zum Abschluss noch eine grundsätzliche Anmerkung: Die Identitäre Bewegung Deutschland macht sich in diesem Verfahren keine unrealistischen Illusionen. Uns sind die asymmetrischen Machtverhältnisse vollkommen klar. Als wir die Klage jedoch im Jahr 2017 starteten haben wir nicht nur das Ziel eines möglichen juristischen Erfolgs verfolgt. Es geht vor allem um das Aufbauen einer juristischen Kampflinie für den ethnokulturellen Volksbegriff. In dieser Tiefe und Grundsätzlichkeit führt derweil nur die Identitäre Bewegung ein derartiges Verfahren.