Identitäre Bevölkerungspolitik

In der Abfolge unterschiedlicher Krisen – von Corona bis hin zum Ukraine-Krieg und den möglichen ökonomischen Folgen – spielt sich am Rande der medialen Aufmerksamkeit ein weiteres stilles Phänomen ab, welches wir in seiner demographischen Tragweite aber tagtäglich in vielen europäischen Großstädten exemplarisch beobachten können: Eine in Deutschland und Europa bisher nie dagewesene Masseneinwanderung aus arabischen und afrikanischen Ländern. Diese hat in den letzten Jahrzehnten ihre Spuren hinterlassen und spiegelt sich in einem bevölkerungspolitischen und soziologischen Phänomen wider, das wir Identitäre auch als den „Großen Austausch“ bezeichnen.

Dabei handelt es sich entgegen medialen Unterstellungen nicht um eine Verschwörung diabolischer Mächte, die die Zuwanderung vorantreiben, sondern – neutral betrachtet – um einen tatsächlichen, statistisch leicht nachweisbaren demographischen Veränderungsprozess, der sich unter anderem mittelfristig auf die kulturelle Substanz und die demokratische Machtverteilung auswirkt.

Der Große Austausch ist Ergebnis einer fehlgeleiteten Bevölkerungspolitik von herrschenden Politikern, die Deutschland in den letzten Jahrzehnten zu einem reinen ökonomischen Wirtschaftsstandort und in ein vielfältiges Einwanderungsland transformiert haben, ohne dass diese tiefgreifenden Veränderungen jemals von einem demokratischen Mandat gedeckt gewesen waren. Es ist an der Zeit für ein neues Paradigma identitärer Bevölkerungspolitik.

Wir wollen nachfolgend einige Forderungen skizzieren, wie eine identitäre Bevölkerungspolitik in der politischen Praxis aussehen könnte, und unterteilen dabei in externe und innere politische und soziale Zusammenhänge, mit denen ein alternatives bevölkerungspolitisches Konzept umrissen werden könnte.

 

Asyl und Einwanderung

Festgelegte Einwanderungsquote nach Gesamtkapazität sowie Aufschlüsselung und Begrenzung nach Kulturkreisen

Eine souveräne Einwanderungspolitik muss in der Lage sein festzulegen, wer und wie viele in das Land einwandern dürfen. Insbesondere die allgemeine Schwellenfestlegung (Obergrenze) war auch schon eine Präventionsforderung im Zuge der Asyl- und Migrationskrise 2015, die von mehreren etablierten Politikern aus CDU und CSU erhoben wurde.

Politische Gestaltungsprozesse müssen sich stets auf statistische Abstraktionen verlassen, die selbstverständlich auch auf Erfahrungen und Axiomen aufbauen. Dazu gehört unweigerlich die Tatsache von der Verschiedenheit unterschiedlicher Kulturkreise, die im Zuge historischer Genese in interagierenden und kompatiblen Verhältnissen stehen oder als fremd und gegensätzlich wahrgenommen werden. Eine Einwanderungssteuerung, die auch Indikatoren von kultureller Nähe und Ferne mit einbezieht, kann nach aktueller Rechtsprechung nicht als verfassungsfeindlich bewertet werden. Es gibt die Möglichkeit, klare Messindikatoren festzulegen, mit deren Hilfe Differenzierungsmerkmale zwischen Kulturkreisen bestimmt werden können und aus denen sich dann ein allgemeiner Index bildet.

Anhand eines solchen Indexes könnten schließlich auch Einwanderungs- und Asylquoten bestimmt werden, die sich an den eigenen staatlichen Interessen orientieren. Zielgrößen könnten hierfür bspw. die Prävention von Ghettoisierungen in urbanen Räumen sein. Die sozialdemokratische Regierung Dänemarks hat als ein vergleichbares Vorbild bereits ein Aktionsprogramm aufgestellt, um Ghettoisierungen und Parallelgesellschaften zu bekämpfen und bis 2035 vollständig aus dem Stadtbildern verschwinden zu lassen. Weitere Zielmarken können auch die allgemeinen kulturellen Prägungen in bestimmten räumlichen Dimensionen unseres Landes sein. Auch in den Bereichen Kriminalitätsprävention, Bildung, Wohnungsmarkt, Sozialsystem kann ein derartiger Kulturindex in eine weitsichtige Einwanderungspolitik mit einbezogen werden.

Eine konsequente Durchsetzung der jetzt gültigen Gesetze zu Migration und Asyl, bei einem ebenso konsequenten Vollzug von rechtswirksamen Abschiebungen, würde voraussichtlich jede weitere Zuwanderung auf ein angemessenes Niveau senken, um den Bevölkerungsaustausch umzukehren. Mit dieser Anzahl und einer angemessenen regionalen Verteilung könnte die Bildung von Parallelgesellschaften, Clanstrukturen und ethnokulturellen Dominanzräumen wirksam verhindert werden.

 

Exterritoriale Auffanglager in Drittstaaten zur Asylantragsstellung

Insgesamt halten sich in Deutschland 300.000 ausreisepflichtige Personen illegal auf. Jedes Jahr sinkt die Zahl der vollzogenen Abschiebungen. Ein Grund ist dabei auch ein mangelnder politischer und staatlicher Handlungswille. Hinzu kommt jedoch auch eine völlig chaotische Praxis, in der die meisten Asylanträge immer erst nach Übertritt der deutschen Grenze überprüft werden. Wenn jedes Jahr über 16.000 Abschiebungen scheitern, dann hat der Staat ein offensichtliches Vollzugsproblem. Dabei gibt es auch hierfür Lösungen, die von einzelnen Staaten bereits praktiziert werden. Der UNHCR betreibt in europäischen Nachbarräumen und Transitregionen bereits eine Vielzahl an Flüchtlingscamps, die jedoch seit vielen Jahren völlig unterfinanziert sind und kaum in der Lage sind, zusätzlich noch bürokratische Abläufe der Asylanträge zu koordinieren und zu verwalten.

Ein derartiges System würde jedoch auch die Millionengeschäfte der Schleppermafia austrocknen und bei den Einwanderungswilligen Erwartungssicherheiten für die Einreise nach Deutschland und Europa schaffen. Auch hier könnte sich die Regierung an dem dänischen Aktionsprogramm orientieren oder an dem Staat Israel, die für die Asylantragsstellung und Abschiebungen enge internationale Partnerschaften mit den afrikanischen Staaten pflegen, um einen Pflock der eigenen staatlichen Handlungssouveränität bereits an den Quellen der Migrationsströme einzuschlagen.

Zusätzlich braucht es eine große europäische Hilfsoffensive mit Personal und Finanzmitteln für die örtlichen Polizei- und Militärbehörden in bspw. nordafrikanischen Staaten, um das Schlepperwesen endlich wirksam zu bekämpfen. Dazu gehören die Austrocknung der Geldströme, Ermittlung der Hintermänner und die konsequente staatliche Beschlagnahmung materieller Güter wie Schlepperboote und sonstiges Equipment dieser Mafiastrukturen. Den Ausländerbehörden ist im Einzelfall ein angemessener Spielraum einzuräumen, um Härtefälle abzuwenden.

 

 

 

No-Way Kampagne nach dem Vorbild der australischen Einwanderungspolitik

Als im Jahr 2013 die Zahl der Bootsmigranten nach Australien auf über 20.000 Menschen anstieg, entschied der damalige Premierminister im Wahlkampf, dieser Dynamik ein Ende zu setzen. Mit der „No-Way“ Kampagne wurde ein weltweites Signal an einwanderungswillige Bootsmigranten gesetzt, dass Australien nicht ihre neue Heimat werden könne.

Die Zahlen geben dem Erfolg der Kampagne recht. Schon ein Jahr nach Verkündung sank die Zahl von 20.000 auf nur noch 160 Bootsmigranten. Zwei Jahre später kamen über den Seeweg keine Migranten mehr nach Australien. Ähnliche Werbekampagnen, die auch mehrsprachig in den Schwerpunktregionen der Herkunftsländer verteilt werden, könnten auch über deutsche und europäische Migrationspräventions-Fonds finanziert werden. Damit könnte effektiv über die Gefahren und Risiken der Migration nach Europa aufgeklärt werden und wichtige Signale gesetzt werden, dass der Wille zur Einwanderung nach Deutschland wenig langfristige Perspektiven bietet.

 

Stärkung des Schutzes deutscher und europäischer Grenzen 

Neben den Präventionsfaktoren gehören auch die klassischen Grenzschutzmethoden in den Instrumentenkasten einer identitären Bevölkerungspolitik. Einerseits braucht es konventionelle Grenzschutzmethoden in Form von physischen Barrieren sowie gesonderte Task-Forces, bestehend aus qualifizierten Polizei- und Militäreinheiten, die mithilfe von modernen technischen Überwachungsgeräten und Anlagen die deutsche und europäische Grenzsicherung gewährleisten.

 

Volksabstimmung über den künftigen bundespolitischen Kurs in der Asyl- und Migrationspolitik

Bis heute hat das politische Establishment für eine Politik der Masseneinwanderung, die nachhaltig die kulturelle Substanz des Volkes verändern könnte, kein ausreichendes demokratisches Mandat. Selbstverständlich werden die wesentlichen Entscheidungen in der parlamentarischen Demokratie durch den Wahlakt legitimiert. Doch viele politische Wegmarken wie die Transformation des deutschen Volkes in eine multiethnische und multikulturelle Bevölkerungszusammensetzung bedürfen stärkerer Legitimationsanforderungen, die wir nur in plebiszitären Prozessen zur Geltung bringen können. Daher bedarf es einer Volksabstimmung über die Massenmigration und die damit einhergehenden Veränderungen in der ethnokulturellen Bevölkerungszusammensetzung.

 

Integration und Assimilation

Leitkultur statt Multikultur

Der Begriff der „Leitkultur“ erlebte in der Bundesrepublik vielfältige konjunkturelle Hoch- und Tiefzeiten. In kaum einem anderen Begriff kulminieren die unterschiedlichen Perspektiven und Konzepte über die Bestimmung der eigenen Zugehörigkeit und die Anforderungen und Ansprüche an einen identitären Volksbegriff. Für die einen spiegelt sich in der Leitkultur nichts weiter als ein bürokratisierter Verfassungspatriotismus wider. Für die anderen sind es lediglich alltägliche Etiketten und Verhaltensnormen, die gewissermaßen auch als „typisch deutsch“ bezeichnet werden können. Und auch die Multikulti-Apologeten haben in den Leitkulturbegriff schon lange auch eine Projektionsfläche für ihre Propagandafloskeln von der „ethnischen Vielfalt“ oder der „diversen Gesellschaft“. Damit entzieht man der „Leitkultur“ jedoch jegliche assimilatorische und soziale oder kulturelle Bindungskraft. Der Kern einer Leitkultur bedeutet eben nicht, dass sie einfach nur die Sakralisierung oder metaphysische Überhöhung eines bestimmten Gesetzes- und Regelwerkes darstellt, sondern aus der historischen Genese sowie den Kontinuitäten und Erbfäden eines Volkes erwächst.

Das heißt: Eine Politik der Leitkultur orientiert sich zunächst an Maßstäben, die die eigene kulturelle Identität für erhaltenswert erachtet und alle politischen Maßnahmen, die dem Erhalt und der Pflege dieses kulturellen Rahmens dienen, danach ausrichtet. Dazu könnte die Festlegung einer staatlichen Schutzverpflichtung zur nationalen und kulturellen Identität gehören. Diese zieht ihre Substanz allerdings nicht aus der leeren Floskel der „Diversität“ und „Vielfalt“, sondern aus dem historischen Bewusstsein als gewachsenes Volk mit einer mehr als tausendjährigen Geschichte in der Mitte des europäischen Kontinents und einer abendländischen Traditionslinie. Hierfür bräuchte es einerseits neue geschichtspolitische Schwerpunkte, eine Abkehr vom schuldpolitischen Diskurs und ein positives Bewusstsein der eigenen Identität, die im alltäglichen Leben, in Bildungsinstitutionen und in einer gesonderten staatlichen Förderung einer eigenen „Positivkultur“ zum Ausdruck kommt. Nur diese Politik schafft auch die Voraussetzungen einer langfristigen Assimilationspolitik von Einwanderergruppen, während die Multikultur eine Illusion ist, die ethnokulturelle Spannungen und religiöse Konfliktlinien verschärft.

Weiter heißt dies jedoch auch die Einstellung staatlicher Transfermittel an NGO‘s und vermeintliche Zivilakteure, deren einziges Geschäftsmodell in der Reproduktion antideutscher Propaganda liegt und die in geschichtsverfälschender Absicht nationale Mythen und Helden der deutschen Geschichte mutwillig diffamieren. Derartiges Engagement mag zum demokratischen Diskurs gehören aber darf keineswegs länger staatlich gefördert werden.

 

Wiederherstellung des „Ius Sanguinis“ statt dem „Ius Soli“ Prinzip

Für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit galt bis 1999 das sogenannte „Ius Sanguinis“ Prinzip, das die Staatsbürgerschaft an das Kriterium der elterlichen Abstammung knüpfte. Dieses Prinzip wurde sukzessive gegenüber dem Ius Soli Grundsatz aufgelöst, der die Staatsangehörigkeit anhand des Geburtsortes ausrichtet und meist in klassischen Einwanderungsländern wie den USA oder Kanada angewandt wird. Die Identitäre Bewegung fordert eine Rückkehr zum Ius Sanguinis und damit auch die Abschaffung der Rechtsnormen wie der doppelten Staatsbürgerschaft und einen restriktiveren Zugang zur deutschen Staatsangehörigkeit im Rahmen der Einbürgerungsgesetzgebung.

Bisweilen reichte lediglich ein formeller Rechtsakt und ein rudimentäres Sprachniveau, um deutscher Staatsbürger zu werden. Stattdessen braucht es einerseits verlängerte Zeiträume, die den Staatsangehörigkeitserwerb ermöglichen, und zugleich eine unbedingte Loyalität und Einsatzbereitschaft für das deutsche Volk. Dies könnte im Rahmen regelmäßiger Pflichtgespräche mit entsprechend qualifiziertem und ausgebildetem Fachpersonal in den Ausländerbehörden überprüft und im Rahmen des Einbürgerungsprozesses stetig dokumentiert und bewertet werden. Bei der Beurteilung der Länge des Einbürgerungsverfahrens gilt es, die weiter oben beschriebenen Grundsätze des kulturellen Indexes sowie die Obergrenzen der Zuwanderung zu berücksichtigen. Zusätzlich könnten auch ökonomische Kriterienkataloge in die Entscheidungsabläufe einfließen wie beispielsweise eine entsprechende wirtschaftliche Absicherung, verfügbares Kapitalvermögen, um nicht von staatlichen Transferleistungen abhängig zu sein, sowie ein gesicherter Arbeitsplatz. Kriminelle Auffälligkeiten müssen vom Staat selbstverständlich auch mit unmittelbaren Abschiebungen beantwortet werden.

 

Remigration

Zentrale Abschiebesammelstellen in den peripheren ländlichen Räumen

Jährlich scheitern tausende Abschiebungen am Untertauchen der Ausreisepflichtigen oder anderen Hinderungsgründen. Insbesondere die urbanen Räume bieten den Abzuschiebenden ausreichende Entzugsmöglichkeiten, um ihrer rechtswirksamen Abschiebung zu entgehen. Daher fordern wir zentrale Sammelstellen im ländlichen Raum, in denen Ausreisepflichtige kurz vor ihrer Abschiebung unterkommen. Damit erhält der Staat seine Hoheit und Souveränität über die Abschiebeverfahren zurück.

Verstärkung diplomatischer Partnerschaften und Abkommen zur Rücknahme von Migranten und Asylbewerbern

Sowohl beim Vollzug von Abschiebungen als auch der Identitätsfeststellung bei der Einreise nach Deutschland und Europa scheitert es oftmals schon an fehlenden Identifikationsdokumenten wie Reisepässen, Geburtsurkunden und Personalausweisen. Dieses inkonsequente Vorgehen der Exekutivbehörden lädt zu Missbrauch, illegaler Einwanderung und Asylbetrug ein. Wir fordern effektive Kommunikationsstrukturen und bilaterale Sonderabkommen mit den zentralen Herkunftsländern der Einreisenden. Die deutschen Ausländerbehörden entsenden zusätzliches Personal in die Herkunftsländer, um dabei als Schnittstelle zwischen den örtlichen Polizeibehörden und der deutschen Verwaltung zu dienen. Darüber können genaue Identitätsbestimmungen und eventuelle Überprüfungen zu den tatsächlichen Asylgründen vorgenommen werden, wodurch auch Terroristen und Kriminelle effektiv an der Einreise nach Deutschland oder Europa gehindert werden können.

Rückkehrerprämie für Menschen aus fremden Herkunftsländern in Höhe von 8.000 € als Startkapital, um sich in der ursprünglichen Heimat eine Zukunft aufzubauen.

Ein Großteil der Migration erfolgt aus ökonomischen Motiven. Insbesondere Menschen aus ärmeren Ländern sehen im deutschen Sozialstaat eine lebenswertere Perspektive als in der Armut ihrer Herkunftsländer. Auch hier gilt es, Maßnahmen zur Einwanderungsprävention zu schaffen. Somit könnte die Regierung mit einem staatlichen Hilfsfonds Migranten dabei unterstützen, sich in ihrer Heimat eine Zukunft aufzubauen und damit auch Investitionskapital in die jeweiligen Regionen zu transferieren. Eine Beispielrechnung wären 8.000 € für jeden freiwilligen Rückkehrer. Bei einer rein hypothetisch angenommenen Rückkehrerzahl von 5 Millionen Menschen würde dies den deutschen Steuerzahler ca. 40 Milliarden Euro kosten. Eine Summe, die im Vergleich zu den Gesamtkosten der Masseneinwanderung relativ gering ist und gleichzeitig den kulturellen Selbsterhalt ermöglicht, der wiederum Bedingung für eine gelungene Assimilationspolitik ist.

Ihnen gefällt unsere Arbeit?
Unterstützen sie uns gerne mit einer Spende: