Das „Meinungsfreiheitsbekämpfungsgesetz“ kommt!
von Redaktion
Heute, am 16. Mai 2017 soll das sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) in den Fraktionssitzungen „durchgewunken“ werden, und das still und heimlich. Damit dieses Gesetz zeitnah und noch im Wahlkampf zur Bundestagswahl wirksam werden kann, wird es voraussichtlich am Freitag in erster Lesung eingebracht.
Doch was bedeutet dieses Gesetz, dessen Name bereits ein undurchdachtes Bürokratiemonstrum signalisiert?
Es bedeutet den massivsten Eingriff in die Meinungsfreiheit der letzten Jahrzehnte. Medienrechtler und Anwälte sprechen schon jetzt davon, dass dieses Gesetz aller Voraussicht nach vom Verfassungsgericht kassiert werden wird.
Der Inhalt des Gesetzes ist schnell zusammengefasst: Der vom Justizministerium eingebrachte Text sieht vor, Betreiber von sozialen Netzwerken mit Strafen zu belegen, sollten sie rechtswidrige (oder von der Bundesregierung als solche eingestufte) Inhalte nicht innerhalb einer bestimmten Frist löschen. Konkret: Justizminister Heiko Maas ist mit der schon stattfindenden Zensur auf Facebook, Twitter und Co. unzufrieden und möchte jetzt diese Unternehmen dazu zwingen, noch rigoroser gegen das vorzugehen, was die deutsche Regierung nicht in den sozialen Netzwerken sehen möchte. Damit die betroffenen Firmen auch spuren, wird die Zuwiderhandlung hart bestraft: Zwischen 500.000 und 5 Millionen Euro Strafe drohen den Betreibern, sollten sie „offensichtlich rechtswidrige Inhalte“ nicht innerhalb von 24 Stunden löschen. Sieben Tage Zeit bleibt bei „nicht offensichtlichen Inhalten“. Das NetzDG zählt zwar eine ganze Reihe von Paragraphen des Strafgesetzbuchs auf, die einen „rechtswidrigen Inhalt“ definieren, Maas’ Absicht aber ist offensichtlich:
Durch die drohenden Strafen unter Druck gesetzt, löschen die Unternehmen lieber zu viel als zu wenig, was vor allem regierungskritische Kommentare und Postings betreffen wird. Denn auch ohne das neue Gesetz ist das Internet schon kein rechtsfreier Raum; und das Verbreiten von rechtswidrigen Inhalten schon durch die meisten AGBs – die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Facebook, Twitter usw. – untersagt. Dem fleißigen Minister reicht das aber nicht, vor allem im Hinblick auf die Wogen der Geringschätzung, die ihm aus der Internetgemeinde entgegenschlagen. Damit greift die Regierung nicht nur massiv in die Angelegenheiten von privaten Unternehmen ein – die nun ihre Abteilungen zum Löschen von Kommentaren massiv ausbauen dürfen –, sondern es wird auch die Meinungsfreiheit weiter eingeschränkt. Einerseits ist nicht genau definiert, was ein „rechtswidriger Inhalt“ ist, denn die Definitionsversuche des Justizministeriums sind allzu vage. Andererseits wird die ohnehin schon stattfindende Sanktionierung der Netzwerk-Nutzer – man denke nur an die Sperrung des Bloggers Imad Karim – nun staatlich überwacht.
Heiko Maas scheint angesichts der nahenden Bundestagswahlen ins Schwitzen zu geraten: Seine bisherigen Versuche, „Fake News“ und „Hate Speech“ unter Kontrolle zu bringen, scheinen nicht gefruchtet zu haben, oder er ist mit den Ergebnissen unzufrieden. Maas hat sich schon zuvor als Feind der Meinungsfreiheit präsentiert, etwa als er im Dezember eine „Task Force“ gegen „Hassbotschaften“ ins Leben rief, die sich im Kern schon um das kümmern sollte, was jetzt mit dem NetzDG gänzlich zur staatlichen Agenda gemacht werden soll. Schützenhilfe leistete bereits damals die Amadeu-Antonio-Stiftung unter Vorsitz der Ex-Stasi-Mitarbeiterin Anetta Kahane. Möglich, daß die Kniffe ihres ehemaligen Arbeitgebers den Justizminister zum neuen Gesetz inspiriert haben – die Handschrift jedenfalls ist dieselbe.
Die drastischen Maßnahmen zeigen deutlich, wie weit Maas und damit die Regierung gehen wollen, um ihre Deutungshoheit im Bundeswahlkampf zu sichern. Schon bei den Wahlen in den USA und Frankreich geisterten Schreckensmeldungen von „Fake News“ und „Social Bots“ durch die Medien – und jetzt scheint Maas zu glauben, ein Mittel dagegen gefunden zu haben.